GEG 2024

 

GEG 2024

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

zum 1.1.204 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten.

Welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen?

     

      Ab diesen Terminen soll bislang eine neue Heizung

      eine der folgenden Optionen des GEG erfüllen:

 

Bestandsgebäude:
Städte ab 100.000 Einwohnern ab 30. Juni 2026, andere Städte ab 30. Juni 2028

 

Neubauten:

In Neubaugebieten ab 01. Januar 2024, davon ausgenommen sind Neubauten im sog. Lückenschluss in bestehenden Wohngebieten.

 

Bitte beachten Sie hier auch die jeweilige kommunale Wärmeplanung der einzelnen Städte und Gemeinden!

     

      Funktionierende Heizungen dürfen selbstverständlich

      weiterhin betrieben und auch repariert werden!

 

Muss Ihre Erdgas- oder Heizölheizung KOMPLETT getauscht werden, können alternative Lösungen und Übergangsfristen angewendet werden, dem muss jedoch eine Pflichtberatung vorhergehen. Hier finden wir die für Sie passende Lösung unter Berücksichtigung sowohl der Nachhaltigkeit als auch der Kosteneffizienz.

 

 

          Welche Heizungsarten sind zukünftig möglich?

 

Wer auf eine neue Heizung nach den Anforderungen des GEG setzen möchte oder muss, hat unter anderem die Wahl zwischen folgenden Ausführungen:

  • -  Biomasseheizung einschließlich flüssiger und gasförmiger Biomasse, hier reicht bei einigen           Anlagen der reine Austausch des Brenners

  • -  Hybridheizungen

  • -  Stromdirektheizung in Kombination mit Biomasse

  • -  Anschluss an ein Wärmenetz

  • -  Wärmepumpe z.B. mit Tiefenbohrung oder als Kombination mit Biomasse

  • -  Solarthermische Anlagen

  • -  Biomassehybridheizung

     

  • Um für Ihre Lebens- und Gebäudesituation die passende Lösung zu ermitteln, stehen wir Ihnen gerne als neutrale Berater zur Seite und begleiten sowohl Ihre Entscheidungsfindung als auch Ihr Vorhaben!

     

  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es derzeit?

Grundförderung:

Einbau ab 2024:                                                                             30 Prozent

Klimageschwindigkeitsbonus:

Bei Einbau bis Ende 2028 zusätzlich:                                          20 Prozent

Einkommensbonus:

Jahresbruttoeinkünfte unter 40.000 € zusätzlich:                     30 Prozent

 

 

Die Gesamtförderung darf maximal 70 Prozent betragen. Die KfW Bank kann niedrige und mittlere Einkommen mit einem Ergänzungskredit unterstützen.
Vermieter können bis zu 10 Prozent der Kosten für die Modernisierung auf die Miete umlegen, weitergehende Forderungen sind unter Umständen zusätzlich zu berücksichtigen.

Sollten Sie weitere Fragen zum Gebäudeenergiegesetz haben, so steht Ihnen unser gesamtes Team zur Seite. Bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen. Gerne können uns hier auch „Fremdkunden“ nach Absprache buchen, wir stellen dann nach erfolgter Beratung die für Sie erforderlichen Protokolle aus.

 

Ihr Sottje Team – Ihr Partner - Ihre Sicherheit